Ungeachtet der Vorschriften von 4.1.6.1.5 drfen groe und widerstandsfhige Gegenstnde mit angeschlossenen Gasflaschen mit geffneten Ventilen befrdert werden, vorausgesetzt:
1. die Gasflaschen enthalten Stickstoff der UN-Nummer 1066, verdichtetes Gas der UN-Nummer 1956 oder Luft, verdichtet (Druckluft) der UN-Nummer 1002;
2. die Gasflaschen sind mit dem Gegenstand durch Druckregler und feste Rohrleitungen so verbunden, dass der Druck des Gases (berdruck) im Gegenstand 35 kPa (0,35 bar) nicht berschreitet;
3. die Gasflaschen sind ordnungsgem gesichert, so dass sie sich in Bezug auf den Gegenstand nicht bewegen knnen, und sind mit widerstandsfhigen und druckbestndigen Schluchen und Rohren ausgestattet;
4. die Gasflaschen, Druckregler, Rohrleitungen und anderen Bauteile sind whrend der Befrderung durch Verschlge aus Holz oder andere geeignete Mittel vor Beschdigungen und Sten geschtzt;
5. das Befrderungsdokument enthlt folgenden Vermerk: "Befrderung gem Sondervorschrift 396"/ "Transport in accordance with special provision 396"; und
6. Gterbefrderungseinheiten, die Gegenstnde enthalten, die mit Flaschen mit offenen Ventilen befrdert werden, die ein Gas enthalten, von dem eine Erstickungsgefahr ausgeht, sind gut belftet und in bereinstimmung mit 5.5.3.6 gekennzeichnet.